FÖRDERUNGEN

Förderung der Heimbetreuung

Einen staatlichen Förderanspruch hat jeder, der in Pflegestufe 3 oder höher eingestuft ist, oder in Pflegestufe 1 oder 2 eingestuft ist, aber aufgrund einer nachweislich bestehenden Demenz-Erkrankung ständige Betreuung benötigt und das monatliche Einkommen maximal 2.500,00 Euro nicht übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich um 600,00 Euro pro weiterer Person, der die zu betreuende Person zum Unterhalt verpflichtet ist.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, dann besteht ein rechtlicher Anspruch auf Förderung einer Betreuung zu Hause.

Höhe der Förderung

monatlich bis zu 1.100,00 Euro, im Falle, dass die pflegebedürftige Person selbst, bzw. der Sachwalter, bzw. ein Familienangehöriger, der Arbeitgeber des Pflegepersonals ist, oder monatlich bis zu 550,00 Euro, falls die Betreuung durch mindestens zwei oder mehr selbständige Personenbetreuerinnen mit Gewerbeschein erfolgt.

Wir vermitteln ausschliesslich Betreuerinnen auf Basis der selbständigen Personenbetreuung und auf Basis von Werkverträgen gem. § 159 GewO, die einkommensabhängig mit bis zu 550,00 Euro gefördert werden.

Das Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die jeder in einer Pflegestufe eingestuften Person zusteht und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand, der in sieben Stufen unterteilt ist:
PFLEGESTUFE
PFLEGEGELD
FÖRDERUNG
ZUSCHUSS GESAMT
PFLEGESTUFE 1
€ 154,20
€ 550,00
€ 704,20
PFLEGESTUFE 2
€ 284,30
€ 550,00
€ 834,30
PFLEGESTUFE 3
€ 442,90
€ 550,00
€ 992,90
PFLEGESTUFE 4
€ 664,30
€ 550,00
€ 1.214,30
PFLEGESTUFE 5
€ 902,30
€ 550,00
€ 1.452,30
PFLEGESTUFE 6
€ 1.242,00
€ 550,00
€ 1.792,00
PFLEGESTUFE 7
€ 1.655,80
€ 550,00
€ 2.205,80
Einehäusliche Betreuung in den eigenen vier Wänden durch eine unserer Betreuerinnen ist somit für jeden erschwinglich und bezahlbar - kurzum: DIE Alternative zum Altersheim!
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